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patentWenn Sie eine technische Erfindung gemacht haben und sicherstellen wollen, dass Sie allein befugt sind, diese zu nutzen, empfiehlt sich der Schutz Ihrer Idee in Form eines Patents. Um ein Patent zu erlangen, muss eine Patentanmeldung ausgearbeitet und beim zuständigen Amt eingereicht werden. Hierbei unterstütze ich Sie von Anfang an, indem ich nicht nur in engem Kontakt mit Ihnen die optimale Ausrichtung für Ihre Patentanmeldung finde und die Patentanmeldung ausformuliere, sondern auch die formalen Handlungen gegenüber dem Amt für Sie vornehme. Unmittelbar nach der Einreichung schließt sich üblicherweise das Prüfungsverfahren an, in dem das Amt prüft, ob die Patentierungsvoraussetzungen wie Neuheit und erfinderische Tätigkeit vorliegen. Bestehen Zweifel an der Patentfähigkeit, werden diese dem Anmelder mitgeteilt. Um Ihnen letztlich zu einem Patent zu verhelfen, übernehme ich für Sie die sachliche Diskussion mit dem zuständigen Prüfer. |
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Nach der Patenterteilung kümmere ich mich für Sie um alle weiteren Belange zur Aufrechterhaltung Ihres Patents. Auch unterstütze ich Sie bei der Verteidigung, Durchsetzung und Lizenzierung Ihres Patents. |
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gebrauchsmusterWenn Sie eine technische Erfindung gemacht haben, besteht auch die Möglichkeit, diese durch ein Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Dies kann beispielsweise dann von Interesse sein, wenn Sie schnell ein Schutzrecht für Ihre Erfindung erwerben wollen oder wenn Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht oder im Ausland benutzt haben. In einem ersten Beratungsgespräch erörtere ich mit Ihnen, ob für Sie die Durchführung einer Gebrauchsmuster- statt einer Patentanmeldung von Vorteil ist. Nach der Entscheidung für eine Gebrauchsmusteranmeldung übernehme ich für Sie alle weiteren Handlungen von der Ausarbeitung und Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung bis hin zur Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung Ihres eingetragenen Gebrauchsmusters. |
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markeWollen Sie sicherstellen, dass allein Sie zur Benutzung eines bestimmten Kennzeichens für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen berechtigt sind, sollten Sie sich das Kennzeichen als Marke schützen lassen. Mögliche Kennzeichen, für die Sie Schutz erhalten können, sind neben Wörtern und Namen auch Bilder, 3-dimensionale Gestaltungen u. a. Der erste Schritt zu Ihrem Markenschutz ist die Einreichung einer Markenanmeldung beim zuständigen Amt. Diese umfasst neben der Angabe der Marke ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll. Zusammen mit Ihnen arbeite ich ein für Sie passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aus, und ich vertrete Sie im Rahmen des Eintragungsverfahrens vor dem Amt. Insbesondere helfe ich Ihnen weiter, um etwaige von dem Amt erhobene Einwände gegen die Schutzfähigkeit auszuräumen. Falls nach erfolgter Eintragung die Schutzfähigkeit Ihrer Marke im Wege eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens von Dritten in Frage gestellt wird, unterstütze ich Sie auch bei der Verteidigung Ihrer Marke. Sind Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch international tätig? Gerne informiere ich Sie über Möglichkeiten zum internationalen Markenschutz. |
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designEin Design gewährt Ihnen Schutz für eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses. So können Sie sich z. B. eine besonders ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte schützen lassen. Wie bei den anderen Schutzrechten beginnt der Weg zu Ihrem Designschutz mit dem Einreichen einer Designanmeldung beim zuständigen Amt. Ich stehe Ihnen nicht nur bei dem Zusammenstellen der hierfür erforderlichen Wiedergaben Ihres Designs wie z. B. Fotos oder Zeichnungen zur Seite. Daneben übernehme ich für Sie auch alle weiteren Handlungen von der Einreichung der Designanmeldung und der Begleitung des Eintragungsverfahrens bis hin zur Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung Ihres eingetragenen Designs. Falls Sie nicht nur in Deutschland Designschutz erlangen wollen, helfe ich Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Anmeldestrategie weiter. |
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vermarktung und durchsetzung ihrer schutzrechteSie sind bereits Inhaber eines Schutzrechts und möchten eine Beurteilung über dessen Rechtsbeständigkeit einholen? Sie vermuten eine Verletzung Ihres Schutzrechts durch einen Wettbewerber? Sie möchten anderen eine Lizenz an Ihrem Schutzrecht einräumen? Oder möchten Sie eine Lizenz an einem Schutzrecht eines Dritten nehmen? Oder sind Sie von einem Wettbewerber wegen einer möglichen Schutzrechtsverletzung kontaktiert worden? Auch in diesen Fällen helfe ich Ihnen weiter. Nach einem ersten Kontakt übermitteln Sie mir am besten eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts, damit ich in einem ausführlichen Gespräch zusammen mit Ihnen die beste Strategie für das weitere Vorgehen diskutieren kann. |
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